Begleiterkosten Ist ein Mitglied des Schweizerischen Blindenbundes für seine Ferien oder bei Ausflügen (wie z.B. Tagesausflüge, Museumsbesuche etc.) auf eine Begleitperson angewiesen, übernimmt der Schweizerische Blindenbund Mehrkosten der Begleitperson.Rückerstattung von BegleiterkostenAntragsformular Rückerstattung Begleiterkosten-PDF barrierefrei, VorlesenStand ab November 2025Infoblatt Rückerstattung von Ferien-Begleiterkosten- PDF barrierefrei, Vorlesen Stand ab November 2025Für weitere Auskünfte wenden Sie sich bitte an das Sekretariat der Geschäftsstelle unter E-Mail info@blind.ch oder Telefon 044 317 90 00.