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Sozialpolitik

Bundeshaus

Unser sozialpolitisches Engagement

Der Schweizerische Blindenbund, 1958 als Selbsthilfeorganisation gegründet, hat die Vision, sich anlässlich seines 100-jährigen Bestehens im Jahre 2058 aufzulösen. Die damalige Idee war, dass bis dann alle betroffenen Menschen an der Gesellschaft aktiv teilhaben, so dass es den Schweizerischen Blindenbund nicht mehr braucht. Da wir aber heute von diesem Ziel noch sehr weit entfernt sind, ist unser Engagement mehr denn je gefragt.

Die Komplexität unseres föderalistischen Staates spiegelt sich in unserer Sozialpolitik. Zu aktuellen sozialpolitischen Themen nehmen wir zusammen mit unseren Partnerorganisationen Stellung. Der Schweizerische Blindenbund setzt sich konsequent und mit Priorität ein, das bisher Erreichte möglichst zu erhalten. Gleichzeitig strebt er auch qualitative und quantitative Verbesserungen der sozialen Sicherheit an.

Unsere Themen

Beispiele von wichtigen sozialpolitischen Themen für den Schweizerischen Blindenbund sind:

  • Existenzsicherung: Integration ins Erwerbsleben, Leistungen der Sozialversicherungen
  • Gleichstellung fordern und fördern, Diskriminierungen bekämpfen
  • Umsetzung der UNO-BRK in rechtlicher und gesellschaftlicher Hinsicht voranbringen
  • Vermeiden von behinderungsbedingten Kosten zu Lasten blinder und sehbehinderter Menschen
  • Zugang zu Aus- und Weiterbildung (Integration in reguläres Bildungsangebot, Förderung behinderungsspezifischer Angebote)
  • Zugang zu Informationen jeglicher Art durch rechtliche Grundlagen schaffen, fördern und sicherstellen
  • Zugänglichkeit zu allen Lebensbereichen nach UNO-BRK als Grundlage der vollen Teilhabe ermöglichen, wo nötig erkämpfen

Assistenzbeitrag

Der Assistenzbeitrag ermöglicht es Bezügerinnen und Bezügern einer "Hilflosen Entschädigung", die auf regelmässige Hilfe angewiesen sind, eine Person einzustellen, welche die erforderlichen Hilfeleistungen erbringt. Mit dem Assistenzbeitrag soll in erster Linie die Selbstbestimmung und Eigenverantwortung gefördert werden. Betroffenen Personen sollen zu Hause leben können ohne ständig auf den Goodwill der Menschen in ihrer Umgebung abhängig zu sein.


Im Juni 2016 hat die Schweizer Regierung in ihrem Initialstaatenbericht zur Umsetzung der UNO-Behindertenrechtskonvention festgehalten, dass sie den Assistenzbeitrag als einen beträchtlichen Fortschritt für Menschen mit Behinderungen erachte.

Leider gilt zur Zeit noch immer:
«Die Assistenzperson darf mit Ihnen als versicherte Person weder in direkter Linie verwandt oder verheiratet sein noch mit Ihnen in eingetragener Partnerschaft leben oder eine faktische Lebensgemeinschaft führen.» (Abschnitt aus 4.14 Leistungen der IV, Assistenzbeitrag der IV, www.ahv-iv.ch/p/4.14.d )

Der Schweizerische Blindenbund engagiert sich dafür, dass zukünftig auch Familienangehörige über den Assistenzbeitrag entschädigt werden können.

Hier finden Sie das Rechnungsformular für den Assistenzbeitrag der IV.

Rechnungsformular herunterladen Vorlesen

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