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Auch der Schweizerische Blindenbund setzt sich weiter für einen würdigen Gegenentwurf ein

Als Mitglied von Agile.ch unterstützt der Schweizerische Blindenbund ausdrücklich die Reaktionen der Behindertenorganisationen zum indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates zur Inklusions-Initiative. Aus diesem Grund übernehmen wir folgend den Grossteil der Medienmitteilung vom 25. 06. 2025. Zusätzlich betonen wir am Ende der Mitteilung das Thema Sehbehinderung und Blindheit.

Ein Gegenvorschlag ohne Inklusion – Agile zeigt sich entsetzt

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Der Bundesrat hat heute seinen indirekten Gegenvorschlag zur Inklusionsinitiative in die Vernehmlassung geschickt. Dieser umfasst ein Rahmengesetz zur Inklusion sowie geringfügige Anpassungen im Invalidenversicherungsgesetz (IVG). Agile, die in der Vorbereitungsphase angehört wurde, ist entsetzt: Der Entwurf bleibt in zentralen Punkten ungenügend, verfehlt das Ziel echter Inklusion und missachtet das Recht auf Selbstbestimmung von Bürger*innen mit Behinderungen.

Die Inklusionsinitiative wurde am 5. September 2024 eingereicht. Am 23. Dezember 2024 lehnte der Bundesrat die Initiative ab, kündigte jedoch einen indirekten Gegenvorschlag an – bestehend aus einem neuen Rahmengesetz und einer IVG-Revision. Trotz Anhörung in der Vorbereitung wurden die meisten Empfehlungen von Agile nicht berücksichtigt. Der vorliegende Entwurf bleibt weit hinter den Erwartungen und Forderungen zurück, die Menschen mit Behinderungen am 12. Juni im Manifest «Schlüssel zur Inklusion» an die Parlamentarier*innen überreicht haben.

Ein Rahmengesetz ohne Substanz

Die Schweiz braucht eine Inklusionspolitik mit klarer Vision und verbindlichen Verpflichtungen. Ein wirksames Rahmengesetz muss einklagbare Rechte für Menschen mit Behinderungen garantieren, konkrete Zuständigkeiten von Bund und Kantonen festlegen, Strategien und Aktionspläne enthalten, Fortschritte überwachen und Betroffene aktiv einbeziehen. Der aktuelle Entwurf bleibt in all diesen Punkten vage und unverbindlich.

Selbstbestimmung beim Wohnen – ein leeres Versprechen

Ein zentrales Anliegen der Initiative – die freie Wahl des Wohnorts und der Lebensform – wird im Gegenvorschlag weitgehend ignoriert. Die Kantone werden nicht verpflichtet, entsprechende Unterstützungsangebote zu schaffen – ein gravierendes Defizit für das Recht auf Selbstbestimmung von Bürger*innen mit Behinderungen.

Assistenzleistungen: Keine substanzielle Verbesserung

Auch bei den Assistenzleistungen sieht Agile kaum Fortschritte. Die vorgeschlagenen Änderungen im IVG sind minimal. Der Entwurf sieht lediglich Pilotprojekte vor, ohne den Zugang zu Assistenzleistungen, technischen Hilfsmitteln und flexibler Unterstützung spürbar zu verbessern. Das reicht nicht, um die bestehenden Lücken zu schliessen und ein selbstbestimmtes Leben zu gewährleisten.

Der Schweizerische Blindenbund wird den Entwurf im Detail analysieren und bis Ende Sommer eine fundierte Stellungnahme mit konkreten Verbesserungsvorschlägen einreichen. Hauptfokus unserer Vernehmlassungsantwort wird das Konzept des Sonderfalls Menschen mit Sehbehinderung, Blindheit, und Seh/Hörbehinderung im Assistenzbeitrag der IV bilden. Gemeinsam mit den Mitgliedsorganisationen der Inklusionsinitiative fordert der Blindenbund einen Gegenvorschlag, der echte Inklusion ermöglicht – mit einklagbaren Rechten, echter Selbstbestimmung und voller gesellschaftlicher Teilhabe.

Link zur Medienmitteilung des Bundesrates

Link zur Medienmitteilung Inclusion Handicap

Link zur Medienmitteilung Pro Infirmis

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