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Vernehmlassungsantwort zur Sammelvorlage der "Nachträge zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung"

Am 24. Februar 2025 ging unsere Stellungnahme an das Departement des Innern, Frau Regierungsrätin Laura Bucher


Unsere Vernehmlassungsantwort zum Vernehmlassungsantwort zur Sammelvorlage der "Nachträge zum Gesetz über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung"

Schweizerischer Blindenbund (SBb) Stellungnahme zur Revision des Gesetzes über die soziale Sicherung und Integration von Menschen mit Behinderung (BehG)

Der Schweizerische Blindenbund (SBb) begrüßt die Revision des BehG, die die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) im Kanton St.Gallen verbessern soll. Die Revision umfasst drei Nachträge: Der erste Nachtrag schafft ein neues Bedarfserfassungsinstrument für ambulante Leistungen im Bereich Wohnen. Der zweite Nachtrag stärkt die Behindertengleichstellungsrechte und befasst sich mit der weitergehenden Umsetzung der UN-BRK im Kanton St.Gallen. Der dritte Nachtrag schafft ein System zur Finanzierung des behinderungsbedingten Mehraufwands bei der Kinderbetreuung.

Der SBb unterstützt die Stossrichtung der Revision, wünscht sich jedoch ein eigenständiges Behindertengleichstellungsgesetz. Besonders begrüßt wird die Einbeziehung der UN-BRK, auch wenn der SBb bedauert, dass die UN-BRK nicht umfassender genutzt wird. Der SBb fordert, dass der Bedarf an Bildung und persönlicher Mobilität in die Bedarfserfassung einfließt und in die Leistungsbemessung einbezogen wird.

Im Bereich der Finanzierung betont der SBb, dass die Finanzierung bedarfsorientiert und nicht primär kostensparend sein sollte. Bereitschaftsleistungen sollten im Gesetz unter Art. 4g (neu) Begleitgarantie aufgeführt werden. Der SBb fordert eine Erweiterung der Anspruchsberechtigung auf Hilflosigkeit nach Art. 9 ATSG und lehnt die einjährige Wohnsitzpflicht im Kanton ab, da sie dem verfassungsrechtlichen Anspruch auf Niederlassungsfreiheit widerspricht.

Der SBb begrüßt die gesetzliche Verankerung der barrierefreien Kommunikation, fordert jedoch einen individuellen Rechtsanspruch. Die Möglichkeit, Anträge auf Beseitigung baulicher Benachteiligungen zu stellen, wird unterstützt, jedoch fordert der SBb klare Parameter für die Interessenabwägung. Der SBb begrüßt die Schließung der Finanzierungslücke bei der inklusiven Kinderbetreuung, fordert jedoch ein schlankes und einheitliches Verfahren.

Der SBb betont die Notwendigkeit, Fachorganisationen und Direktbetroffene in die Ausarbeitung der Verordnungen einzubeziehen. Ohne die Details der Verordnungen zu kennen, kann keine abschließende Zustimmung gegeben werden. Der SBb fordert, dass die Tarife für Angehörige und Assistenzleistungen nach oben korrigiert werden und dass die Wahlfreiheit der betroffenen Person gewährleistet bleibt.

Zusammenfassend unterstützt der SBb die Revision grundsätzlich, betont jedoch die Notwendigkeit, die Bedürfnisse und Rechte von Menschen mit Behinderungen umfassend zu berücksichtigen und die Finanzierung bedarfsorientiert zu gestalten. Der SBb bedankt sich für die Möglichkeit, zur Revision Stellung zu nehmen und hofft auf eine Berücksichtigung seiner Argumente im Interesse blinder und sehbehinderter Menschen.

 

 

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